Artenschutzuntersuchung in Meinerzhagen

Arten­schut­zun­ter­su­chung in Mein­erz­hagen

Vermei­dungs-, Ausgleichs- und Kompen­sa­ti­ons­maß­nahmen für Eingriffe in Natur­haushalt und Land­schaftsbild

Ökolo­gische Baube­gleitung (ÖBB)

Artenschutz

Bauen mit Rücksicht auf die Natur

Bauvor­haben können die Umwelt nach­haltig schädigen. In der ökolo­gi­schen Baube­gleitung geht es vor allem um Natur- und Arten­schutz. Schnell wird beim Bau etwas übersehen und Lebens­grund­lagen nahezu unwie­der­bringlich zerstört.

Für manche Arten kann dies exis­ten­ziell gefährlich werden. Es sind aber nicht nur bedrohte Arten gemeint. Auch die Gefährdung geschützter Arten kann schwere Folgen haben.

Fach­kundige Unter­stützung für einen reibungs­losen Bauablauf

Verstöße gegen das Bundes­na­tur­schutz­gesetz (BNatSchG) gelten als Straf­taten und können mit Frei­heits­s­trafen und/oder empfindlich hohen Gelds­trafen geahndet werden. Hier macht eine ökolo­gische Baube­gleitung Sinn, da sie als Zwischen­in­stanz Schäden bzw. Bußgelder vor und während der Baum­maß­nahmen aktiv verhindern kann.

Um nicht mit dem Bundes­na­tur­schutz­gesetz in Konflikt zu geraten, ist es besser, wenn der Bauver­ant­wort­liche während der Zeit des Bauvo­habens durch eine ökolo­gische Baube­gleitung fach­kundig darüber infor­miert wird, ob und welche Gefahren für Flora und Fauna bestehen.

Bauüber­wa­chung und Baube­gleitung im Einklang mit dem Bundes­na­tur­schutz­gesetz (BNatSchG)

Als Arten­schutz­sach­ver­ständige unter­suchen wir im Rahmen von Bauüber­wa­chungen und Baube­glei­tungen Bäume und Sträucher auf Nist­plätze, seltene Vögel und Fleder­mäuse. Je nach Prüf­er­gebnis planen und leiten wir eine artge­rechte Umsiedlung mit mindestens zwei Anflug­zielen ein.

Hier ein Baum, dessen Wurzel unnötig beschädigt wurde

Beim Erstellen einer Baugrube zwecks Funda­ment­a­r­beiten versäumte die verant­wort­liche Baufirma, entspre­chende Schutz­vor­keh­rungen für diesen Baum zu treffen.

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